Kündigung per 30.06.

Hat die Grundversicherung eine ordentliche Franchise (Erwachsene CHF 300.- / Kinder CHF 0.- pro Kalenderjahr) mit freier Wahl des Leistungserbringers, kann der Versicherte seine Krankenversicherung auf den 30. Juni unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist kündigen. Das heisst, sein bisheriger Versicherer muss die Kündigung bis spätestens am 31. März erhalten haben.

Der neue Versicherer ist verpflichtet, ab 1. Juli die gleiche Franchise (Erwachsene CHF 300.- / Kinder CHF 0.- pro Kalenderjahr) anzuwenden. Das Versicherungsmodell kann jedoch angepasst werden.

Ein unterjähriger Versicherungswechsel ist nicht möglich, wenn der Versicherte über eine Grundversicherung mit einer höheren Franchise (Erwachsene CHF 500.- bis  CHF 2500.- / Kinder CHF 100.- bis CHF 600.- pro Kalenderjahr), einer eingeschränkten Wahl des Leistungserbringers (Gesundheitsnetzwerk, HMO, Hausarztmodell, telemedizinische Beratung) oder einem Bonus verfügt.